Kauf einer Immobilie in Rumänien – Immobilienrecht in Rumänien

Wenn Sie einen Urlaub oder ein zweites Zuhause erwerben oder in Rumänien, Siebenbürgen oder am Schwarzen Meer investieren wollen, sind Sie ein ausländischer Bürger / Investor

Nach 2012 können ausländische Staatsangehörige EU-Bürger (nicht-rumänische) ein Haus oder eine Wohnung in Rumänien erwerben können frei kaufen Und verkaufen alle rumänischen Eigentum, ohne Einschränkungen.

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit einem rumänischen Immobilienmakler / Makler entschieden haben, können Sie erwarten, dass eine zusätzliche Provision von Ca. 2-4% des Preises der Immobilie. Die lokale Steuer wird 2-4% des Preises der Eigenschaft. Die Unterzeichnung eines Vertrages muss von einem Notar bezeugt werden, der es für die Zertifizierung durch das Grundbuchamt verantwortlich für Immobilien-Datensätze einreicht. Die Gebühren für den rumänischen Notar sind etwa 0,5-1% des Kaufpreises. Sie müssen auch Gebühren an das Grundbuchamt ("Cartea Funciara") zahlen, um die Überweisungsurkunde zu registrieren. Das rumänische Grundbuch Gebühr für einen Kauf einer Immobilie variiert von 1-3% je nach der Länge der Zeit, dass der Verkäufer das Eigentum und den Wert der Immobilie besessen hatte.

Das rumänische Gesetz über Eigentum heißt, dass die Bürger Der EU – Mitgliedstaaten, der juristischen Personen, die in einem EU – Mitgliedstaat ansässig sind, können in Rumänien Grundstücke erwerben, wenn die Grundstücke nach fünf (5) Beitritt Rumäniens zur EU (ab 1. Januar 2012); Nur für die landwirtschaftlichen Flächen und Forstflächen 7 (sieben) Jahre ab dem Beitritt Rumäniens zur EU (ab 1. Januar 2014)

Aber für die Bürger, juristische Personen und Staatenlose nicht aus EU-Mitgliedsstaaten, räumt das rumänische Rechtssystem ein, dass sie in Rumänien unter den Bedingungen internationaler Verträge zwischen Rumänien und den Herkunftsstaaten dieser Personen unter Gegenseitigkeitsgrundlage Grundstücke erwerben können

, Wird ein umsichtiger Investor einen rumänischen Anwalt / eine rumänische Kanzlei anstellen, die sich eng mit dem Notar über die Überprüfung des Eigentums, die Erlangung des Grundbuchauszugs und die Ausarbeitung der Vereinbarung über die Übertragung des Eigentums an der Immobilie verbindet.

Nach dem rumänischen Recht gibt es drei Grundrechte an dem Kläger Grundstücke und Gebäude wie das Eigentumsrecht; Nutzungsrechte als Pacht, Nießbrauch, oberflächlich; Konzessionsrecht.

Manchmal kann ein Investor / Käufer entscheiden, für den Abschluss einer Vorverkaufsvereinbarung, durch die der Verkäufer verpflichtet sich, Eigentum an den Käufer zu übernehmen Ein bestimmtes Datum im Austausch für eine vereinbarte Gegenleistung. Der Inhalt des Pre-Sale-Vertrages wird alle kommerziellen und rechtlichen Bedingungen für die Übertragung des Eigentums als Bedingungen für die endgültige Übertragung des Eigentums festlegen. Der Abschluss eines solchen Kaufvertrags bedeutet nicht die Übertragung über das Eigentum, sondern die verbindlichen Pflichten der Parteien, in Bezug auf als Beispiel, Schäden oder Sanktionen in ihnen festgelegt, wenn der Verkäufer weigert sich, das Finale zu unterzeichnen (19459002)

Der Abschluss des Vorverkaufsvertrags besteht darin, den Anleger / Käufer vor jeglichem etwaigen Kauf an andere Käufer und in Bezug auf den Festpreis und die Dauer eines zukünftigen Kaufs zu schützen . Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass die Vorverkaufsvereinbarung bei einem öffentlichen Notar geschlossen wird und der Verkaufspreis sowie die anderen Klauseln in Bezug auf die Dauer des künftigen Kaufs klar festgelegt werden.

Ein in Rumänien unterzeichneter Kaufvertrag, der nach den rumänischen Rechtsvorschriften verpflichtet ist, verpflichtet: Pflichten der Parteien für die Erfüllung Des Liefervertrages, der Liefer- und Qualitätsbedingungen von Waren und / oder Dienstleistungen, Bedingungen, Zahlungsarten und Zahlungsgarantien, Zahlungsinstrumente und Preisversicherung, vertragliche Risiken sowie die Art und Weise der Lösung eventuell auftretender Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag. Zu den weiteren erforderlichen Elementen gehören der vollständige Name und die Identifikationsangaben der Parteien (für juristische Personen) und der Name der unterzeichnenden Person (die eine juristische Person repräsentiert)

Unser Team von rumänischen Rechtsanwälten bietet eine breite Palette an rechtlichen Angelegenheiten an Dienstleistungen im Immobilienrecht http://www.lawyersinromania.com

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Source by Simona Rotaru

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