Immobilienkauf in Rumänien – Immobilienrecht in Rumänien

Wenn Sie einen Urlaub oder Zweitwohnsitz kaufen oder in Rumänien, Siebenbürgen oder am Schwarzen Meer investieren möchten und ausländischer Staatsbürger / Investor sind, gibt es Einige Aspekte sollten Sie über das Verfahren und die Kosten für den Erwerb rumänischen Landes oder rumänischer Häuser wissen.

Nach 2012 können ausländische Bürger EU-Bürger (nicht-rumänische) ein Haus oder eine Wohnung in Rumänien erwerben. und verkaufen rumänisches Eigentum, ohne Einschränkungen. Zusammen mit dem Verkaufspreis für die Immobilie hat der Kauf von Immobilien in Rumänien andere damit verbundene Kosten.

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit einem rumänischen Immobilienmakler / Makler entschieden haben, können Sie mit einer zusätzlichen Provision rechnen. ungefähr 2-4% des Preises der Eigenschaft. Die Kurtaxe beträgt 2-4% des Preises der Unterkunft. Die Unterzeichnung eines Vertrages muss von einem öffentlichen Notar bezeugt werden, der ihn dem Grundbuchamt zur Bestätigung vorlegt. Die Gebühren für den rumänischen Notar betragen etwa 0,5-1% des Kaufpreises. Sie müssen auch Gebühren an das Grundbuchamt ("Cartea Funciara") zahlen, um die Übertragungsurkunde zu registrieren. Die rumänische Grundbuchgebühr für den Kauf einer Immobilie variiert von 1-3% je nach der Zeit, die der Verkäufer die Immobilie besessen hatte und dem Wert der Immobilie.

Das rumänische Eigentumsgesetz besagt, dass Bürger der EU-Mitgliedsstaaten, in den EU-Mitgliedsstaaten eingetragene juristische Personen und staatenlose Personen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat können Land in Rumänien nur kaufen, wenn das Land nach einer fünf- oder fünfjährigen Laufzeit ab dem zweiten Jahr für Zweitwohnungen genutzt wird. Beitritt Rumäniens zur EU (beginnend mit dem 1. Januar 2012); nur für die landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen 7 (sieben) Jahre ab dem Beitritt Rumäniens zur EU (ab 1. Januar 2014).

Für Staatsbürger, juristische Personen und Staatenlose EU-Mitgliedsstaat, das rumänische Rechtssystem stellt fest, dass sie in Rumänien unter den Bedingungen internationaler Verträge zwischen Rumänien und den Herkunftsstaaten dieser Länder, auf Gegenseitigkeitsbasis, Land kaufen können.

Aus unserer Sicht Ein umsichtiger Anleger wird einen rumänischen Rechtsanwalt / eine rumänische Rechtsanwaltskanzlei beauftragen, der mit dem Notar bei der Überprüfung des Titels, der Erlangung des Grundbuchauszuges und der Abfassung des Vertrages über die Übertragung des Eigentums an der Immobilie eng zusammenarbeiten wird. Das bedeutet, dass der rumänische Anwalt ausschließlich für seinen Mandanten handelt und dafür verantwortlich ist, während der Notar nicht die gleiche Verantwortung gegenüber dem Käufer hat.

Nach rumänischem Recht gibt es drei grundlegende Rechte: Grundstücke und Gebäude wie das Eigentumsrecht; Nutzungsrechte wie Lease, Nießbrauch, Oberflächen; Konzession rechts. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit stellt den Kern des Eigentumsrechts in Rumänien dar.

Manchmal kann ein Investor / Käufer einen Vorverkaufsvertrag abschließen, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum an ein bestimmtes Datum gegen eine vereinbarte Gegenleistung. Der Inhalt des Vorverkaufsvertrags legt alle kommerziellen und rechtlichen Bedingungen für den Eigentumsübergang als Bedingungen für den endgültigen Eigentumsübergang fest. Der Abschluss eines solchen Vorvertrags zum Kauf bedeutet nicht die Übertragung über das Eigentum, sondern die verbindliche Verpflichtung für die Parteien, zum Beispiel in Bezug auf Schäden oder Strafen, die darin festgelegt sind, wenn der Verkäufer die endgültige Unterzeichnung verweigert. notariell beglaubigte Übertragungsurkunde zum vereinbarten Termin.

Der Abschluss des Vorverkaufsvertrags dient dem Schutz des Anlegers / Käufers vor einem eventuellen Kauf bei anderen Käufern sowie Fragen des Fixpreises und der Dauer eines zukünftigen Kaufs. .. Aus unserer Sicht ist es ein Muss, dass der Vorverkaufsvertrag bei einem Notar abgeschlossen wird und den Verkaufspreis und andere Klauseln hinsichtlich der Dauer des zukünftigen Kaufs eindeutig festlegt. In diesem Fall kann es auf Verlangen des Käufers gerichtlich als Eigentumsübertragung vollstreckt werden.

Ein in Rumänien unterzeichneter Kaufvertrag sieht nach der rumänischen Gesetzgebung zwingend vor: Verpflichtungen der Parteien zur Erfüllung des Kaufvertrags, Liefer- und Qualitätsbedingungen von Waren und / oder Dienstleistungen, Bedingungen, Zahlungsmethoden und Zahlungsgarantien, Zahlungsinstrumente und Preisversicherung, vertragliches Risiko sowie Verfahren zur Lösung eventueller Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag. Weitere erforderliche Elemente sind der vollständige Name und die Identifikationsdetails der Parteien (für juristische Personen) und der Name der Person, die den Vertrag unterzeichnet (eine juristische Person vertretend).

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Source by Simona Rotaru

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