Die Kauf- und Verkaufskosten von Immobilientransaktionen in Kenia

Wie zu erwarten, gibt es mehrere Transaktionen im Kauf und Verkauf von Immobilien, die Gebühren und Steuern anziehen. In Kenia entstehen Ihnen ab dem Moment, in dem Sie nach realisierbaren Investitionsvorhaben suchen, Gebühren.

Während einige Kosten wie die Registrierung und die erforderlichen Recherchengebühren entstehen, fallen viele Kosten für den Kauf und Verkauf von Immobilien an Kenia ist sehr variabel und basiert auf:

  • Die Art der Immobilie
  • Lage der Immobilie
  • Provisionen und Gebühren, die von den verschiedenen Fachleuten erhoben und verdient werden (oft auch abhängig von Art und Ort der Immobilie)
  • Die Art der Transaktionen
  • Dokumente, die Sie benötigen oder benötigen

Die geschätzte Summe für Hin- und Rückreisetransaktionen kann zwischen 4,5% und 6,8% des Verkaufs- / Kaufpreises der Immobilie liegen.

Maklergebühren

  • Suchgebühren: Preise variieren je nach Art, Größe und Kosten der Immobilie mit einer Stadtwohnung in gehobener Nachbarschaft, die bis zu Ksh5.000 kostet
  • Viewing Gebühren: variiert zwischen den Immobilienmaklern, liegt aber normalerweise zwischen Ksh500- 1000 für Wohnhäuser und über Kshs5.000 für Gewerbeimmobilien
  • Listungsgebühren: variiert je nach Größe und Lage der Immobilie, wobei die Vermieter ab 2% den Wert der Immobilie bezahlen
  • Maklerprovision (Käufer & Verkäufer): 1,25% des Verkaufspreises

Property Requisite Suchgebühren

  • Vorläufige erforderliche Suchgebühr: Ksh500
  • Kosten für den Erhalt der erforderlichen Abschlussunterlagen (Verkäufer): Kshs500

Registrierungskosten

  • Anmeldegebühren: Ksh500
  • Bankscheckgebühr: Kshs600
  • Bodenfreiheitszertifikat: Kshs 7.500

Stempelaufgaben

Stempelabgaben sind Steuern, die mit Dokumenten und Immobilienkauf- / Kaufgeschäften verbunden sind. Es basiert in der Regel auf dem Verkaufspreis der Immobilie.

  • Ordnungsgemäß unterzeichneter Kaufvertrag: Ksh200 für Originalkopie und Kshs20 für jede Kopie
  • Immobilientransfer (Immobilien innerhalb von Gemeinden): 4% Flatrate
  • Eigentumsübertragung (außerhalb der Gemeinden): 2% Flatrate
  • Hypothek: 0,1% der Hypothekenmenge
  • Für weniger als 3 Jahre vermietete Immobilie: 1% Flatrate
  • Mietgegenstand über 3 Jahre: 2% Stempelsteuer

Steuern

  • Einkommensteuer (Gebietsfremde): 30% der Bruttomieteinnahmen
  • Einkommensteuer (ausländische Unternehmen): 37,50% Flatrate
  • Jährliche Grundsteuer: variiert je nach Standort und Grundstückswert, beträgt jedoch in der Regel 1% des Immobilienwertes
  • Grundsteuer: variiert je nach Lage des Landes und ist in großen Städten wie Nairobi am teuersten, mit Raten von bis zu 8%

Rechts- und Hypothekengebühren

  • Rechtskosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Hypotheken

    • Abhängig von der Höhe der aufgenommenen Hypothek (höhere Hypotheken bedeuten höhere Gebühren), aber meistens liegen die Raten zwischen 0,5-1,5% des Wertes der Immobilie
  • Sachversicherung: variiert mit der Laufzeit der Darlehensrückzahlung und des Kreditgebers
  • Hypothekenpfand: 0,3% und 0,6% des Hypothekendarlehens pro Jahr
  • Hypothekenverhandlungsgebühren: Obwohl es unterschiedlich ist, verlangen die meisten Kreditgeber 1% des Hypothekenbetrags
  • Hypothekenkreditversicherung: liegt oft zwischen 5 – 10% des Immobilienwertes
  • Anwaltskosten im Zusammenhang mit einem Anwalt, der den Verkaufsprozess überwacht: 1,5%

Weitere wichtige Kosten

  • Erhebungsgebühren: Ksh 5, 000 Beratungsgebühr.

    • Erhebungshonorare werden durch die durchgeführten Erhebungen ermittelt
  • Bewertungsgebühren: in der Regel Kshs5.000 Beratungsgebühr

    • Die tatsächliche Bewertungsgebühr hängt jedoch vom Immobilienwert ab. So belaufen sich die Bewertungsgebühren für städtische Immobilien im Wert von Ksh10 Mio. auf Ksh40.000
  • Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis: mit nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühren und die Gebühren variieren je nach Art der Genehmigung, die Sie benötigen. Zum Beispiel:
  1. Klasse D – Kshs 200.000 jährlich mit 10.000 nicht erstattungsfähigen Gebühren
  2. Klasse I – Kshs5.000 mit nicht erstattungsfähigen Kshs 1.000
  3. Klasse A- Kshs250, 000 und 10.000 nicht rückzahlbar usw.

Firmeneinrichtungskosten: hängt von Art und Größe des Unternehmens und dessen Standort ab

Zuschläge für die Wiederinbetriebnahme von

  • Strompfandgebühren: Standard Ksh2,500
  • Wasserpfandgebühren: Standard Ksh1,000

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Source by James E Harrison

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